Gemäß der Großherzoglichen Verordnung vom 6. Mai 2010 umfasst der Auffrischungskurs für Erste Hilfe 8 Stunden und bezieht sich auf je nach Bedarf festzulegende Erste-Hilfe-Themen.
Erste-Hilfe-Auffrischungskurs
Erste-Hilfe-Auffrischungskurs
- Referenz: SEC064
- Kategorien: SICHERHEIT
- Unterkategorien: Gesundheit
Ziele
Erwerb der notwendigen Kenntnisse für die praktische Umsetzung von Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen.
Ein Auffrischungskurs ist nach der Großherzoglichen Verordnung vom 6. Mai 2010 alle 5 Jahre vorgeschrieben.
Wie in der Empfehlung Nr. 1 der AAA (Vereinigung zur Verhütung von Unfällen) angegeben, muss jeder Arbeitgeber darauf achten, dass er über eine Mindestzahl von geschulten Rettungskräften verfügt:
- Eine Rettungsperson für maximal 20 anwesende Versicherte
- Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten:
- In Verwaltungs- und Handelsunternehmen: 5 % des Personals
- In sonstigen Unternehmen: 10 % des Personals
Teilnehmerkreis:
Inhaber einer Bescheinigung über die Absolvierung einer Einführung in die Erste Hilfe, die einen Auffrischungskurs benötigen
Inhalt
Pädagogik
Theoretische Ausführungen und praktische Übungen
Eine Teilnahmebescheinigung wird von der für Rettungsdienste zuständigen Verwaltung ausgestellt.
Anforderungen
Inhaber eines Zertifikats für den Erste-Hilfe-Grundkurs
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